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Ratgeber

Festpreis bei der Entrümpelung: Was sollte enthalten sein?

1 Minute Lesezeit

Festpreisangebot und Arbeitsmaterial in einer teilgeräumten Wohnung

Ein Festpreis bei der Entrümpelung schafft nur dann Sicherheit, wenn klar ist, was enthalten sein soll. Eine einzelne Summe ohne Leistungsbeschreibung lässt offen, ob Keller, Demontage, Entsorgung oder Reinigung berücksichtigt wurden. Ein gutes Angebot verbindet den besichtigten Umfang mit einem konkreten Zielzustand. Dadurch können Auftraggeber Leistungen vergleichen und beide Seiten wissen, wann der Auftrag vollständig erledigt ist.

Der Umfang beginnt mit Räumen und Nebenflächen

Im Angebot sollten Wohnung oder Haus, Etage sowie alle einbezogenen Nebenflächen stehen. Keller, Dachboden, Garage, Gartenhaus und Außenbereich werden einzeln genannt. Große oder ungewöhnlich schwere Gegenstände gehören ebenfalls in die Beschreibung. Fotos können den dokumentierten Stand ergänzen, ersetzen bei umfangreichen Aufträgen aber selten die Besichtigung und die gemeinsame Abgrenzung.

  • Personal und voraussichtlicher Ausführungsrahmen
  • Demontage der vereinbarten Möbel und Einbauten
  • Tragewege, Fahrzeuge und Abtransport
  • Sortierung, Verwertung und Entsorgungsleistungen
  • Vereinbarter Zustand bei der Übergabe

Zusatzleistungen ausdrücklich benennen

Fensterreinigung, intensive Grundreinigung, Entfernung von Bodenbelägen oder Transporte an eine zweite Adresse sind eigenständige Leistungen. Werden sie benötigt, gehören sie mit Umfang ins Angebot. Gleiches gilt für kurzfristig entdeckte Nebenräume oder Gegenstände, die bei der Besichtigung nicht zugänglich waren. Eine klare Regelung für Änderungen ist transparenter als pauschale Formulierungen ohne Grenze.

Wertanrechnung nachvollziehbar ausweisen

Wenn verwertbare Gegenstände angerechnet werden, sollte erkennbar sein, welche Stücke berücksichtigt wurden und wie sich die Anrechnung auf den Endpreis auswirkt. Entscheidend sind Zustand, Nachfrage und Aufwand für Transport oder Verkauf, nicht der frühere Kaufpreis. Gegenstände mit unklarer Zuordnung sollten bis zur Freigabe nicht in die Kalkulation einfließen.

Ein Angebot muss verständlich bleiben

Lesen Sie nicht nur die Endsumme, sondern prüfen Sie Leistungsgrenze, Ausführungstermin, Zahlungsweise und Ansprechpartner. Fragen sollten vor Beauftragung geklärt werden. KLARSCHIFF besichtigt den Auftrag, hält Umfang und Zielzustand schriftlich fest und bietet auf dieser Grundlage einen nachvollziehbaren Festpreis ohne versteckte Standardpositionen.

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